Alles, was ihr über die Pkw-EnVKV wissen müsst: Ein umfassender Guide für Autohändler
Seit dem 22. Februar 2024 sind wir mit neuen Vorgaben durch die überarbeitete Pkw-EnVKV konfrontiert. Diese Änderungen bringen einige Neuerungen mit sich, die euren Händler-Alltag betreffen. Um euch dabei zu unterstützen, haben wir ein Video vorbereitet, welches das Gesetz herunterbricht und die wesentlichen Punkte zusammenfasst. Wir erklären euch, wie ihr die Neuerungen effektiv umsetzen könnt. Schaut euch das Video an, um einen schnellen Überblick zu erhalten. Unten findet ihr eine detaillierte Zusammenfassung des Inhalts.
Video
Erweiterte Pflichtangaben für mehr Transparenz
Die neue Pkw-EnVKV verlangt von euch zusätzliche Angaben zum Kraftstoff- und Energieverbrauch von Fahrzeugen machen. Das betrifft Angaben in unterschiedlichen Fahrsituationen: Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn. Diese detaillierten Informationen geben potenziellen Käufern ein klares Bild vom Verbrauchsverhalten des Fahrzeugs unter verschiedenen Bedingungen.
Für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge geht dies noch weiter: Hier müssen sowohl der Strom- als auch der Kraftstoffverbrauch mit den erweiterten Angaben ergänzt werden. Das heißt bei diesen Fahrzeugen reden wir von 11 zusätzlichen Angaben, die ihr bei der Bewerbung angegeben müsst!
Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Verbrauchsangaben an sich nicht neu sind. Jedes Fahrzeug, das jemals nach dem WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure) homologiert wurde, verfügt bereits über diese detaillierten Daten. Bislang wurden sie jedoch selten benötigt und daher oft nicht weiter beachtet. Um an diese essentiellen Verbrauchsdaten zu gelangen, ist das COC-Papier (Certificate of Conformity) des Fahrzeugs der Schlüssel. In diesem Dokument sind die Verbrauchsdaten ausführlich dokumentiert. Autohersteller von Fahrzeugen sind zudem verpflichtet die geforderten Angaben für euch Händler bereitzustellen.
Die folgende Tabelle zeigt die neuen, erweiterten Pflichtangaben. Die hervorgehobenen Werte waren schon vor dem 22.02.2024 verpflichtend. Alle anderen Werte sind nun dazugekommen.
Was bedeutet „neues Fahrzeug“ genau?
Eine wichtige Neuerung ist auch die Definition dessen, was als "neues Fahrzeug" gilt. Diese Definition ist entscheidend dafür, für welche Fahrzeuge die neuen Pflichtangaben gemacht werden müssen. Kurz gesagt: Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn es weniger als 1.000 Kilometer gelaufen ist oder die Erstzulassung weniger als 8 Monate her ist. Dies bedeutet, dass nicht nur fabrikneue Fahrzeuge, sondern auch solche, die als Vorführwagen oder ähnliches genutzt wurden, unter die neuen Regelungen fallen könnten.
Das Schaubild visualisiert die Definition. Wichtig ist: Ihr könnt auch für gebrauchte Fahrzeuge die Verbrauchsinformationen freiwillig angeben. Allerdings nur noch nach dem WLTP-Standard und nicht mehr nach dem alten NEFZ-Standard – das ist sogar verboten!
Das neue CO₂-Label: Mehr Details und fahrzeugbezogen
Ein entscheidender Bestandteil der aktualisierten Pkw-EnVKV ist die Einführung eines neuen CO₂-Labels, das nun umfangreichere Informationen bereitstellen muss. Es enthält jetzt alle neuen, detaillierten Verbrauchsangaben, die die unterschiedlichen Fahrsituationen wie Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn abdecken, sowie eine neue CO₂-Klasse und Beispielrechnungen. Für euch als Autohändler bedeutet dies: Jedes Lagerfahrzeug muss bis zum Ablauf der Übergangsfrist mit diesem neuen Label ausgestattet werden.
Eine Erleichterung bei der Umsetzung dieser Anforderung ist die Möglichkeit, das Label online und kostenlos zu erstellen. Über die Plattform "Alternativ Mobil" der Deutschen Energie-Agentur könnt ihr mithilfe eines Formulars, in das ihr die benötigten Verbrauchsangaben manuell eintragt, das Label für jedes Fahrzeug individuell generieren. (Link zum Formular von Alternativ-Mobil)
CO₂-Label mit einem Klick
Noch einfacher: Für eure in Autoboard verwalteten Fahrzeuge erstellt ihr das Label mit einem Klick, ohne manuelles Eingeben der Angaben.
Das neue Label ist nun durch die Angabe der VIN fahrzeugbezogen und muss so für jedes Fahrzeug individuell erstellt werden. Darüber hinaus muss auf dem Label sichtbar sein, wann es generiert wurde, um die Aktualität der Informationen zu garantieren.
Übergangsfristen
Um euch auf die Neuerungen vorzubereiten, gibt es Übergangsfristen. Bis zum 1. Mai 2024 müssen alle online beworbenen Fahrzeuge die neuen Anforderungen erfüllen. Diese Fristen geben euch Zeit, eure Prozesse anzupassen und sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge korrekt gekennzeichnet und beworben werden.
Lest euch gerne den Gesetztestext zu den Übergangsregulungen selber durch, weil hier durch Fachpresse und Co. oft unterschiedliche Interpretationen vermittelt werden. Das Gesetz selber ist eigentlich sehr genau formuliert in diesem Punkt: (Link zur Übergangsregelung der Pkw-EnVKV)
Unterstützung durch Autoboard
Um die Einhaltung der neuen Pkw-EnVKV für euch Händler so einfach wie möglich zu machen, haben wir unsere Funktionen in Autoboard entsprechend angepasst.
- Bei vielen beim Hersteller bestellten Fahrzeugen kann Autoboard die neuen Pflichtangaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen komplett automatisch beziehen. Hier spart ihr viel Zeit!
- Das neue CO₂-Label könnt ihr in Autoboard mit einem Klick erstellen lassen, ohne manuell Eingaben zu tätigen.
- Als Unterstützung für euch und der kurzen Übergangsfrist zeigt euch Autoboard mit einem Klick alle Fahrzeuge, die bereits der neuen Pkw-EnVKV entsprechen; oder auch nicht.
Wir wissen, dass die Anpassung an neue Vorgaben immer eine Herausforderung darstellt, aber mit den richtigen Tools und einer guten Vorbereitung könnt ihr diesen Prozess reibungslos meistern. Autoboard steht euch dabei zur Seite, um sicherzustellen, dass ihr eure Fahrzeuge effektiv und rechtskonform bewerben könnt. Bei Fragen oder für weitere Unterstützung steht unser Team jederzeit bereit.
Gerne zeigen wir euch in einem persönlichen Video-Call wie ihr mit Hilfe von Autoboard alle gesetzlichen Angaben reibungslos erfüllen könnt. Bucht euch dazu gerne einen kostenlosen Termin:
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